Rechtsgebiete
Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht biete ich anwaltliche Verteidigung im Straf- und Verkehrsrecht bundesweit an.
Die Spezialisierung in den vorgenannten Rechtsgebieten hat früh stattgefunden. Meine Interessenschwerpunkte lagen bereits zu Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Straf- und Verkehrsrecht.
Deshalb habe ich früh erkannt, dass die Spezialisierung in den Rechtsgebieten unabkömmlich ist.
Die Spezialisierung in den jeweiligen Rechtsgebieten wurde durch die Verleihung der Fachanwaltstitel abgerundet. Das bedeutet nicht, dass man einen Titel verliehen bekommt und sich darauf ausruhen darf.
Als Fachanwalt bin ich zum Wohle meiner Mandanten verpflichtet jährlich Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, damit mein Wissensstand immer aktuell bleibt.