Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht bin ich in als Verteidiger und als Anspruchssteller für Sie tätig.
Haben Sie einen Verkehrsunfall gehabt? Dann ist schnelle Hilfe meinerseits erforderlich.
Sind Sie zu schnell gefahren, eine rote Ampel überfahren oder wirft man Ihnen vor mit dem Handy am Steuer gefahren zu sein, soll Ihr Fahrzeug nicht den geltenden Regeln entsprechen? Dann bin ich für Sie tätig.


Sobald Sie ein Anhörungsschreiben erhalten oder bereits ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde ist schnelle Hilfe erforderlich.
Im Einzelnen bin ich in folgenden Gebieten des Verkehrsrechts tätig:


  • Ordnungswidrigkeiten (.z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß, Handy am Steuer, Abstandsverstoß, verursachen unnötigen Lärms, Erloschen der Betriebserlaubnis u.a.
  • Rechtsmittel (z.B. Rechtsbeschwerde, gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG
  • Verkehrsunfall (z.B. Sachschaden an Ihrem PKW/Motorrad, Personenschaden, Reparaturschaden, Wiederbeschaffungsaufwand, Totalschaden u.a.



 
 
 
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